Leistungen für Arbeitgeber
In Kooperation mit den Deutschen Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften
unterstützen wir...
1. Arbeitgeber
durch verschiedene Förderungen bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes:
- Arbeitserprobung bis 4 Wochen möglich
- bei anschließender Festeinstellung weitere Einarbeitungszeit
- keine finanziellen Kosten während der Arbeitserprobung und Einarbeitungszeit
- bei anschließender Festeinstellung weitere Eingliederungszuschüsse
in Absprache mit den Rehaberatern bis 6 Monate 50% vom Bruttolohn möglich
- finanzielle Förderung eines neuen geeigneten Arbeitsplatzes (in Absprache mit dem Integrationsamt)
- finanzielle Förderung bei Umgestaltung des vorhandenen Arbeitsplatzes
- Förderung notwendiger Qualifikationen und Fertigkeiten für den vorgesehenen Arbeitsplatz